Behandlungspflege (SGB V)

SGB V

Medizinische Versorgung zu Hause.

Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von Ihrem Hausarzt verordnet werden. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse — ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Wir arbeiten eng mit Ihrem Arzt zusammen.

Ärztlich verordnet Krankenkasse zahlt Kein Pflegegrad nötig
1

Wundversorgung

Professioneller Verbandswechsel bei chronischen und akuten Wunden:

Chronische Wunden (Dekubitus, Ulcus cruris)
Postoperative Wundversorgung
Diabetisches Fußsyndrom
Wunddokumentation & Verlaufskontrolle
2

Medikamentengabe

Zuverlässiges Richten und Verabreichen Ihrer Medikamente:

Medikamente richten (Wochendispenser)
Überwachung der Einnahme
Augentropfen, Salben, Inhalationen
Wechselwirkungskontrolle
3

Injektionen

Fachgerechte Verabreichung ärztlich verordneter Injektionen:

Insulininjektionen (Diabetes)
Thromboseprophylaxe (Heparin)
Subkutane Injektionen
Dokumentation & Hautbeobachtung
4

Vitalwerte & Monitoring

Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation Ihrer Gesundheitswerte:

Blutzuckermessung
Blutdruckmessung
Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
Lückenlose Dokumentation für Ihren Arzt
In drei Schritten

Wie komme ich an Behandlungspflege?

1

Arzt aufsuchen

Ihr Hausarzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und schreibt eine Verordnung.

2

Uns kontaktieren

Wir besprechen den Pflegebedarf und reichen die Verordnung bei Ihrer Kasse ein.

3

Pflege beginnt

Wir starten zeitnah mit der Versorgung. Die Kosten rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Erstberatung

Sprechen wir über
Ihre Pflege.

Kostenlos, unverbindlich und persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Sie, beraten zu Pflegeleistungen und Kostenübernahme.